STANDBY Leuchtfeuer Formulare
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Eintrag Nr. 4 04.07.2026 02:29 Uhr am Gerät ausgefüllt

Merkblatt Versicherung und Haftung in der Bereitschaftspflege

für Bereitschaftspflegefamilien

Dieses Merkblatt gibt einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Versicherungs- und Haftungsfragen, die sich bei der Aufnahme eines Kindes in Bereitschaftspflege stellen. Es ist eine Orientierung, keine abschließende rechtliche oder versicherungsrechtliche Auskunft. Der konkrete Versicherungsschutz hängt vom Einzelfall, von den Bedingungen Ihres eigenen Versicherers und von den Regelungen des belegenden Jugendamts ab. Die für Sie geltenden Punkte werden vor der ersten Aufnahme gemeinsam mit der Koordination geklärt (siehe auch § 9 des Kooperationsvertrags).

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung der Bereitschaftspflegefamilie ist Voraussetzung für die Tätigkeit.

  • Bitte prüfen Sie bei Ihrem Versicherer, ob ein aufgenommenes Pflegekind in Ihrer Haftpflicht mitversichert ist. Das ist nicht bei allen Tarifen automatisch der Fall.
  • Geklärt werden sollte insbesondere, ob Schäden, die das Kind Dritten zufügt, vom Schutz erfasst sind.
  • Lassen Sie sich eine Bestätigung Ihres Versicherers geben und informieren Sie die Koordination über das Ergebnis.

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Bereitschaftspflegepersonen stehen im Rahmen der Vollzeitpflege regelmäßig unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Der genaue Umfang sowie etwaige Anmelde- oder Meldepflichten werden vor Aufnahme der Tätigkeit gemeinsam geklärt.
Zuständiger Unfallversicherungsträger
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Versicherung des Kindes

  • Die Krankenversicherung des Kindes ist beim zuständigen Jugendamt zu klären. Die Gesundheitskarte und die wichtigsten Angaben werden im Aufnahmebogen erfasst.
  • Ob für das Kind eine eigene Unfall- oder Haftpflichtabsicherung besteht oder benötigt wird, klären Sie mit der Koordination und dem Jugendamt.

Zusätzlicher Versicherungsschutz über Träger oder Jugendamt

Soweit über die Stiftung Leuchtfeuer oder über das zuständige Jugendamt ergänzende Versicherungen bestehen, werden Ihnen diese benannt.

VersicherungTräger / AnbieterGeltungsbereich
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Was tun im Schadens- oder Unfallfall?

  1. Sorgen Sie zuerst für die Sicherheit und Versorgung des Kindes; bei Verletzungen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  2. Halten Sie den Hergang fest (was, wann, wo, Beteiligte, Zeugen).
  3. Informieren Sie unverzüglich die Koordination von STANDBY Leuchtfeuer.
  4. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer innerhalb der dort geltenden Fristen.
  5. Bei besonderen Vorkommnissen gilt zusätzlich der Melde- und Handlungsablauf des Schutzkonzepts (siehe Meldebogen).

Erreichbarkeit

Koordination STANDBY Leuchtfeuer
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Rufbereitschaft außerhalb der Bürozeiten
+49 (0) 157 851 623 88
Belegendes Jugendamt
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Bestätigung

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Kiosk-Test