für Bereitschaftspflegefamilien
Dieses Merkblatt gibt einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Versicherungs- und Haftungsfragen, die sich bei der Aufnahme eines Kindes in Bereitschaftspflege stellen. Es ist eine Orientierung, keine abschließende rechtliche oder versicherungsrechtliche Auskunft. Der konkrete Versicherungsschutz hängt vom Einzelfall, von den Bedingungen Ihres eigenen Versicherers und von den Regelungen des belegenden Jugendamts ab. Die für Sie geltenden Punkte werden vor der ersten Aufnahme gemeinsam mit der Koordination geklärt (siehe auch § 9 des Kooperationsvertrags).
Eine private Haftpflichtversicherung der Bereitschaftspflegefamilie ist Voraussetzung für die Tätigkeit.
Soweit über die Stiftung Leuchtfeuer oder über das zuständige Jugendamt ergänzende Versicherungen bestehen, werden Ihnen diese benannt.